Information zur Jahresabrechnung
Liebe Kundinnen und Kunden,
auf Grund der bei der Jahresabrechnung zu berücksichtigenden Preisbremsen und einer Software-Umstellung verzögert sich die Erstellung der Rechnungen.
Sie erhalten die Rechnungen vorraussichtlich Ende Februar bis Anfang März.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Team der EMS
Aktuelle Informationen
Bitte beachten Sie unsere neuen Öffnungszeiten. Mittwochnachmittag geschlossen.
Strom-/Gaspreisbremse
Aktuelle Information zur Gasumlage
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
nachdem die Bundesregierung nun beschlossen hat, die Gasbeschaffungsumlage zu kippen, werden wir die Senkung der Kosten in Höhe von 2,419 ct/kWh netto sowie die beschlossene Senkung der Umsatzsteuer auf 7 % selbstverständlich vollumfänglich ab 01.10.2022 an unsere Kunden weitergeben. Auf die erneute Versendung eines Preisanpassungsschreibens verzichten wir. Auf der Verbrauchsabrechnung werden der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die reduzierte Umsatzsteuer auf jeden Fall berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir hiermit ausdrücklich auf unser Preisanpassungsschreiben aus dem August 2022. Es entfällt nur die Gasbeschaffungsumlage. Die Erhöhungen aufgrund der SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57ct/kWh netto, der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh und der Konvertierungsumlage in Höhe von 0,038 ct/kWh netto zum 01.10.2022 bleiben bestehen (siehe unten)!
Die Schreiben aus September 2022 über die Anpassung der Abschläge sind hinfällig. Die Abschläge werden brutto auf dem alten, bekannten Niveau belassen, beinhalten ab 01.10.2022 aber nur noch 7 % Mehrwertsteuer. Die Senkung der Mehrwertsteuer gleicht in etwa die Steigerungen durch die verbliebenen Umlagen aus.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Förderung von Regenwasserzisternen
Die Stadtwerke Münchberg fördern die Errichtung von Regenwasserzisternen auf Privatgrundstücken mit bestehenden Einfamilienhäusern. Insbesondere in Zeiten der Wasserknappheit, soll damit auch ein Beitrag zum ressourcenschonenden Umgang mit Trinkwasser geleistet werden. Der einmalige Förderbetrag beträgt 500,00 €. Die Förderung ist zunächst auf den Zeitraum bis 31.12.2024 und auf eine Gesamtsumme von 5.000,00 € befristet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Für Rückfragen steht Ihnen unser Wassermeister, Herr Gebhardt, gerne unter 09251/9918-35 zur Verfügung.
Balkon PV-Anlagen
Kurzinformation zu Mikro-PV-Anlagen
Anmeldung einer Steckerfertigen Erzeugungsanlage finden Sie unter Formulare und Anträge.