Stromversorgung

Wir bringen die Energie ins Haus

Ansprechpartner

Bei Störungen
Elektromeister
Andreas Horn
Photovoltaik, BHKW´s
Verbrauchsabrechnung
Sandra Lorenz
Netzbetrieb
Lothar Lottes

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab 06. Juni 2025 wird der Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden möglich. Grundlage dafür sind neue Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Für Gaskundinnen und Gaskunden gilt diese Regelung nicht.


Das Wichtigste im Überblick

Schneller Anbieterwechsel
Ein Wechsel des Stromanbieters kann künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Vertragsbedingungen bleiben bestehen
Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen müssen weiterhin eingehalten werden. Ein schneller Wechsel ist daher nur möglich, wenn Ihr aktueller Vertrag dies zulässt.

Ein- und Auszüge nur noch für zukünftige Termine
An- und Abmeldungen können nicht mehr rückwirkend erfolgen. Meldungen müssen immer im Voraus erfolgen.


Wichtige Hinweise für Kundinnen und Kunden

Einzug rechtzeitig melden
Bitte melden Sie Ihren Einzug mindestens einen Werktag vorher. Andernfalls kann die Anmeldung beim gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht rechtzeitig erfolgen.

Keine rückwirkenden Meldungen mehr
Seit dem 06. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich.
Erfolgt beim Auszug keine rechtzeitige Abmeldung, müssen die Stromkosten bis zur erfolgreichen Ummeldung oder Abmeldung weiterhin vom bisherigen Kunden getragen werden.

Wechsel rechtzeitig planen
Beantragen Sie Ihren gewünschten Wechseltermin daher mit ausreichend Vorlauf.


Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)

Jeder Stromanschluss besitzt eine elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID).

Diese finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Stromrechnung.
Bitte halten Sie diese Nummer bei einem Anbieterwechsel oder einer Anmeldung bereit, damit die Bearbeitung schnell erfolgen kann.


Hinweis für Vermieter und Hausverwaltungen

Bei einem Mieterwechsel muss sichergestellt sein, dass der neue Mieter spätestens zum Einzugstag einen gültigen Stromliefervertrag abgeschlossen hat.

Andernfalls erfolgt automatisch eine Anmeldung des Eigentümers in der Grundversorgung.

Grundversorgung

Die Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale (EMS) GmbH & Co. KG beliefert derzeit die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet Münchberg mit Strom. Gemäß § 36 (2) EnWG ist daher festzustellen, dass die Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale (EMS) GmbH & Co. KG derzeit der Grundversorger im Sinne des § 36 (1) EnWG ist. (Stand 01.07.2024)

mehr Informationen zur EMS

Veröffentlichungen und Angaben zum Stromnetz

Sie finden eine Übersicht aller technischen und verpflichtenden Angaben, sowie Formulare zum Bereich Strom in unserem Dokumenten-Archiv. Um dorthin zu gelangen, nutzen sie bitte folgenden Link.