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Wassergebühren
Laut Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
- § 10 Abs. 3 beträgt die Gebühr 1,75 € pro cbm entnommenen Wassers
- § 10 Abs. 4 beträgt die Gebühr 1,75 € pro cbm entnommenen Wassers für Bauwasser oder sonstiges, über einen beweglichen Wasserzähler erfasstes Wasser
- § 9a Abs. 2 beträgt die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit Nenndurchfluss bis 2,5 cbm jährlich 50,00 €.
Die Änderung der Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Die Satzungsänderung wurde am 16.12.2021 in der Stadtratssitzung der Stadt Münchberg beschlossen.
Zu diesen Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit 7 %) erhoben.
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Veröffentlichungen und Angaben zur Wasserversorgung
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